Chinesische Verhältnisse
Mit Überschallgeschwindigkeit nähert sich die deutsche Bananenrepublik chinesischen Verhältnissen. Nach der massenhaften und anlaßlosen Überwachung der gesamten Bevölkerung durch die Vorratsdatenspeicherung wurde nun die bisher eher durch Kompetenz erstrahlende Familienministerin von der Leyen aktiv und setzte Netzfilter, also Zensur durch. Das tat sie nun im Umfeld eines Themas, das wenig Widerspruch erwarten lässt, denn jeder, der widerspricht, macht sich zumindest einen Hauch verdächtig.
Kinderpornografie im Netz unterliegt also künftig der Zensur. Kinderpornografische Inhalte sind verbotene Inhalte für Erwachsene, die Nutzung und der Besitz kinderpornografischer Werke strafbar. Die in der Regel erwachsenen Nutzer der verbotenen Inhalte gehören verfolgt und bestraft. Jedes Opfer der Kinderpornografie ist ein Opfer zu viel. Bis hierher ist alles gesellschaftlich unstrittig. Strittig hingegen ist der Umgang mit Zensur.
Artikel 5, Abs. 1 Grundgesetz regelt die Zensur in Deutschland aus Erfahrung vergangener Diktaturen schrieben uns die Väter und Mütter in die Verfassung: Eine Zensur findet nicht statt. Bislang hat man sich mehr oder minder daran gehalten. Die von von der Leyen nun beabsichtigten Netzfilter, welche jeden Seitenaufruf jedes Internetnutzer daraufhin untersuchen, ob er oder sie möglicherweise einen verbotenen Inhalt aufrufen möchte, bricht mit dieser Tradition und öffnet das Tor für weitere Zensurmaßnahmen, die sich jeweils schnell installieren lassen. So dürften über kurz oder lang illegale Glücksspiele im Netz bald der Vergangenheit angehören. Denkbar wären auch pornografische Inhalte, die sich nicht an den deutschen Jugendmedienschutz halten und Seiten, die illegale Downloadangebote bereit stellen.
Man muss der Familienministerin eins lassen. Es war ein geschickter Schachzug, die Internetzensur nach chinesischem Vorbild ausgerechnet beim Thema Kinderpornografie zu installieren. Die meisten Köpfe werden sich mehrmals überlegen, ob sie ihren Namen für eine Verfassungsbeschwerde hergeben, wenn es dabei um Kinderpornografie geht. Eins ist doch wohl sicher: Internetzensur kann nicht verfassungsgemäß sein. Inhalte können indiziert sein, sie können verboten sein, aber deswegen kann es nicht zumutbar sein, dass das Netz, welches im Übrigen durch die Filtermaßnahmen langsamer werden wird, vollständig gefiltert wird.




2 Kommentare zu “Chinesische Verhältnisse”
1-16-2009
du sprichst mir aus der Seele!
1-17-2009
sehr guter artikel, michael. differenzierte betrachtung eines heiklen themas. kinderpornographie ist imho wirklich das allerletzte. aber deswegen netzfilter?!
“Internetzensur kann nicht verfassungsgemäß sein.”
frage ist doch basically:
wer sind die kunden und warum?
weiter gefragt: warum leben in einer christlich-sozial geführten demokratischen gemeinschaft soviele zb kindsmißbraucher, daß sich der staat nur via zensur zu helfen weiß?
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