Die Unbelehrbarkeitsfraktion

Datum: 28.02.2008, veröffentlicht in Meinung, von Michael

Das höchste Recht schaffende und mangelhaftes Recht korrigierende Organ in unserer Bananenrepublik ist das Bundesverfassungsgesetz. Dieses hatte gestern in der Sache der Verfassungsbeschwerde gegen das NRW Verfassungsschutzgesetz ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” geschaffen und das NRW-Gesetz für nichtig, weil verfassungswidrig erklärt. Verloren haben gestern definitiv Herr Schäuble und seine Sicherheitsfanatiker, sowie das Land NRW, auch wenn man das nunmehr gerne anders verkauft.

Das ‘C’ in der Parteizugehörigkeit scheint ein Akronym für eine gewisse Form der Unbelehrbarkeit zu sein, denn was mensch noch nachvollziehen kann, will der gestrig abgewatschte Innenminister nunmehr sein bis zu Unkenntlichkeit gerupftes Gesetz nun zumindest noch in der Unkenntlichkeit auf den parlamentarischen Weg bringen. Der Mann hatte sich ja quasi mit fast nichts anderem mehr beschäftigt… es hat also eine pädagogisch wertvolle Komponente ihm diesen kleinen Minigolfplatz noch zu lassen.

Sein bayerischer Mitspieler aus der anderen C-Partei Beckstein scheint allerdings offenbar nicht mehr ganz bei Trost zu sein, wenn er seine bayerische Überwachungsstaatsphantasie trotz des Karlsruher Spruchs durchsetzen will oder wie die bayerischen Grünen es sinngemäß formulieren: Entsorgung in den Papierkorb ist angesagt. Aber nun gut… eine gewisse Form der Unbelehrbarkeit scheint zur bayerischen Volksseele zu gehören. Es würde mich nicht wundern, gesetzt den Fall, das unbelehrbare Gesetz passiert das Landesparlament, wenn der nächste Landesfürst abgewatscht wird. Zu Recht würde ich sagen. Und dann muss es aber bitte auch richtig weh tun.

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