Heimliche Onlinedurchsuchung abgewatscht… – ein bisschen

Datum: 27.02.2008, veröffentlicht in Meinung, von Michael

Ein bisschen gerupft

Eigentlich ging es bei dem heute vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Urteil zur heimlichen Onlinedurchsuchung gar nicht um Herrn Schäuble. Dennoch blickte man heute mit besonders großen Augen aus Berlin nach Karlsruhe, denn das Verfassungsgericht entschied über den NRW-Testballon zur Onlinedurchsuchung. NRW, das muss man ganz klar konstatieren, wurde abgewatscht, und zwar links und rechts. Ihr Gesetz zum heimlichen Ausspähen von Computern wurde restlos aufgehoben.

Schäuble fühlt sich dennoch als Gewinner, denn Onlinedurchsuchungen seien generell möglich und verfassungskonform, freilich unter sehr strengen Bedingungen. Denn nicht mit der Gießkanne, sondern sehr selten und ausgewählt darf lediglich der so genannte Bundestrojaner zum Einsatz kommen. So verkündeten die Karlsruher Richter, dass schon mindestens der Staat in Gefahr sein müsse oder Menschen und das nicht nur mit der nebulösen Vorstellung, mit der es natürlich jederzeit möglich ist, dass sich ein durchgedrehter Terrorist im Bundestag in die Luft jagt. Nein, die Gefahr muss konkret sein. Der Täterkreis muss konkret klar sein und die Tat muss zeitnah beabsichtigt sein.

Allerdings, so folgert Spiegel Online aus dem Urteil, und dem kann ich mir nur anschließen, wenn es denn schon soweit sei, dass man das alles wisse, wieso sollte man sich dann noch mit dem Ausspähen der Festplatte aufhalten? Wäre es in diesen speziellen Fällen nicht angesagter mal zackig die GSG9 in Stellung zu bringen?

So… und wer jetzt das ganze Thema noch etwas intellektueller aufbereitet möchte, der mache sich doch bitte hier mal ganz schlau.

Ein Kommentar zu “Heimliche Onlinedurchsuchung abgewatscht… – ein bisschen”

[...] Dr. Wolfgang Schäuble… Abgewatscht von rechts und links, wie es trefflich kommentiert bei Michael´s Blog zu lesen steht. Abgewatscht, der böse Wolf, vom Bundesverfasungsgericht. Erst mal in [...]

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